Gelöste Detektivfälle

Hier erhalten Sie regelmäßig einen Einblick in unsere letzten Detektiveinsätze. Unsere Detektivarbeit reicht von der Aufklärung von Industriespionage über das Nachverfolgen von Gelderveruntreuung bis zur Produktfälschung.

Im 8. Fall unserer Serie handelt es sich um einen Fall eines Lauschangriffes, denen unsere Privatdetektive auf den Grund gegangen sind...

Fall 8: Lauschangriff

Als Lauschangriff bezeichnet man das Abhören von Wohn- und Geschäfts-räumen, das Abhören von Festnetzanschlüssen sowie Mobiltelefonen. Bisher glaubten Experten, dass derjenige der Technik im Wert von mehreren tausend Euro kauft, fremde Handys abhören und mitschneiden kann. Diese Technik ist bereits Schleuderpreis: Ein Hacker führte vor, dass auch 1000,00 Euro und ein bisschen Gratis-Software aus-reichen, um Mobiltelefone abzuhören und die Gespräche mitzuschneiden, ohne dass der Anrufer oder der Angerufene etwas davon mitbekommen. Das Abhören und Aufzeichnen von Gesprächen die über Festnetzanschlüsse geführt werden sowie das Abhören von Büros, Konferenzräumen stellt bereits seit vielen Jahren kein Problem mehr dar. Selbst Telefaxe, SMS-Nachrichten und E-Mails können live mitgelesen werden.

So auch in einem unserer Fälle. Der Vorstand eines Dax notierten Unternehmens wunderte sich darüber, dass der Inhalt bestimmter Konferenzen die hinter verschlossenen Türen abgehalten wurden und deren Teilnehmer absolut zuverlässig waren, nahezu taggleich beim Mitbe-werber bekannt waren. Es wurde ein großer Lauschangriff auf das Unternehmen vermutet, was zur Folge hatte, dass unser Team Abhör-sicherheit zunächst mit einem Screening der Konferenzräume beauftragt wurde. Die Suche nach illegal versteckten Abhöreinrichtungen blieb zunächst erfolglos. Die Experten der Abhörsicherheit vereinbarten mit der Geschäftsleitung für die nächste Konferenz einen weiteren Einsatz, in dem modernste Technik zum Einsatz gebracht wurde. Bereits kurz nachdem die Konferenz begonnen hatte, konnte mittels der eingesetzten Technik festgestellt werden, dass sich im Konferenzraum ein Handy eingeloggt hatte. Die sofortige Prüfung aller im Konferenzraum anwesenden Personen ergab, dass einer der Konferenz-teilnehmer ein sogenanntes „Spionagehandy“ bei sich trug. Da die Konferenz lediglich aus dem Grund abgehalten wurde, um eventuellen Lauschern auf die Spur zu kommen, keine relevanten Themen zur Sprache kamen, entstand an diesem Tag kein Schaden. Durch weitere Nachermittlungen konnte dann festgestellt werden, dass dem Konferenz-teilnehmer von einem angeblichen Freund der für ein Wettbewerbsunternehmen tätig war, sein eigentliches Handy gegen ein Spionagehandy ausgetauscht worden war.

Die Sache wurde zur Anzeige gebracht, der Täter und sein Anstifter gerichtlich belangt.

Fall 7: Produktfälschung

Ein Zulieferunternehmen der Autoindustrie, welches mit Genehmigung des Autoherstellers auch den Ersatzteilmarkt beliefert, stellte fest, dass sich der Absatz von Kabelbäumen auf den Ersatzteilmarkt bezogen nahezu gegen null bewegte. Bei der Unternehmensleitung kam der Verdacht auf, dass deren Produkte illegal nachgebaut und mit deren Firmenstempel versehen würden, so dass die Fälschungen, ohne direkt erkannt zu werden, auf dem Ersatzteilmarkt abgesetzt werden konnten.

Die Firma Eurocom Detektive GmbH wurde mit der Klärung der Angelegenheit beauftragt. Durch Testkäufe bei verschiedenen Ersatzteillieferanten, die freie Werkstätten beliefern und dem Vergleich dieser Produkte mit denen unseres Kunden stand sehr schnell fest, dass es sich um Fälschungen handelte. Man hatte zwar gewisse Prägungen an den Steckern der Kabelbäumen angebracht, die denen unseres Kunden sehr ähnlich sahen, die Fälschungen konnten jedoch an Hand von Produktionsnummer, die bei unserem Auftraggeber in anderer Form Verwendung fanden, erkannt werden.

Durch weitere Ermittlungen konnte der Lieferweg zurück bis zum Hersteller der Plagiate nach Marokko verfolgt werden. Hier hatte sich der Fälscher in einem bewachten Industriegelände angesiedelt. Durch hervorragende Kontakte zu ausländischen Behörden und Dienststellen der Eurocom Detektive GmbH konnte in Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden die Fälscherwerkstatt geschlossen und Lagerware beschlagnahmt werden.

Fall 6: Wettbewerbsverbot

In einem mittelständischen Dienstleistungsunternehmen in München reicht einer von zwei Geschäftsführern unter fadenscheinigen Gründen seine Kündigung ein. Er untersteht einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot für die Dauer von fünf Jahren, für das er sich fürstlich bezahlen lässt.

Nur wenige Wochen nach dem Ausscheiden des Geschäftsführers entsteht in Nürnberg ein Unternehmen in genau der gleichen Branche, die Kunden unseres Auftraggebers werden massiv beworben, die Preise unterboten. Schnell zeichnet sich ab, dass der gesamte Kundenstamm unsers Kunden betroffen ist und die Umsätze so stark stagnieren dass die Existenz des Unternehmens gefährdet ist. Dem Rechtsanwalt unseres Kunden fehlen für die Vermutung, dass sich der ehemalige Geschäftsführer hinter dem Konkurrenzunternehmen verbirgt, gerichtsverwertbare Beweise, so dass eine Klage keine Aussicht auf Erfolg verspricht.

Die Anwaltskanzlei bringt die Unternehmensleitung und die Eurocom Detektive zusammen. Ein Auftrag wird erteilt. Durch Observationen des ehemaligen Geschäftsführers und dem gleichzeitigen Einsatz von Ermittlern die legendiert einen Kontakt zum Wettbewerbsunternehmen aufbauen wird dann festgestellt, dass der für das Wettbewerbs-unternehmen beim Handelsregister eingetragene Geschäftsführer lediglich als Strohmann dient. Die unternehmerischen Entscheidungen wurden nach dem offiziellen Büroschluss des Wettbewerbsunternehmen durch den bei unserem Kunden ausgeschiedenen Geschäftsführer ge-troffen und mit dem Strohmann abgesprochen. Durch den Einsatz modernster Technik und innovativen Methoden, erlangten die Detektive der Eurocom Detektive GmbH gerichtsverwertbare Beweise.

Um weiteren, reputativen Schaden von unserem Auftraggeber durch ein öffentliches Gerichtsverfahren abzuwenden, entschlossen sich der Rechtsanwalt und unser Kunde für eine „Stille Lösung“. Der Einsatzleiter der Detektei führte mit dem ehemaligen Geschäftsführer ein Gespräch und erreichte in diesem Gespräch, dass die beim Auftraggeber entwendeten Kundendaten in dessen Beisein unwiederbringlich gelöscht, vorhandene Akten gesichtet werden konnten, die darin enthaltenen Kundeninformationen herausgegeben und vernichtet wurden. Weiterhin verpflichtete sich der ehemalige Geschäftsführer, die bis dato erwirtschafteten Gewinne aus seinem illegalen Handeln als Schadensersatz an unseren Kunden zu zahlen. Dies hatte zur Folge, dass das Unternehmen des ehemaligen Geschäftsführers unseres Mandanten aufgelöst werden musste, das Unternehmen unseres Mandanten sich aus seiner Schieflage befreien und wieder erfolgreich weitergeführt wird.

Fall 5: Spesenbetrug

Bei Fallproblematik handelt es sich sozusagen um einen Teil des Alltagsgeschäftes der Observanten der Eurocom Detektive GmbH. Spesenbetrug durch Außendienstmitarbeiter, Arbeitszeitmanipulationen, unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz oder Vortäuschen einer Krankheit sind in vielen Unternehmen, ja man kann sagen zum „Volkssport„ geworden und werden von den Mitarbeitern oftmals als Kavaliersdelikt angesehen.

In der Regel werden diese Delikte zuerst in den Personalabteilungen erkannt. Oftmals kommt es aber auch vor, dass verstimmte Mitarbeiter, denen die Arbeit der fehlenden Kollegen aufgebürdet wird, für erste Hinweise sorgen. 

Die Observanten der Eurocom Detektive setzten zur Aufklärung dieser Delikte modernste Technik ein. Es werden minutiös abgefasste Berichte erstellt, die mit Foto- und Videoaufzeichnungen unterlegt werden. Zusammen mit den eingesetzten Observanten, die gegebenenfalls als Zeuge bei Gericht auftreten, sofern keine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann, erhalten unsere Kunden auf diesem Wege gerichtsverwertbare Beweise die bei den Arbeitsgerichten Bestand haben. 

Fall 4: Industriespionage

Ein Industrieunternehmen aus Norddeutschland, das dabei war ost-europäische Märkte zu erschließen und bereits mehrere Großprojekte ausgeführt hatte, wurde urplötzlich von Unternehmen die in einem bestimmten Land ansässig waren unterboten. Die Geschäftsleitung des Unternehmens hegte den Verdacht, dass die regelmäßige Unterbietung von Unternehmen aus diesem Land nur darauf zurückzuführen sei, dass wesentliche Bestandteile ihrer Kalkulation, wenn nicht sogar die gesamten Kalkulationsunterlagen illegal vor dem Submissionstermin aus dem Unternehmen verraten werden.

Nach ausführlicher Besprechung wurden die Ermittler der Eurocom Detektive GmbH zum Einsatz gebracht und die Mitarbeiter der ent-sprechenden Abteilungen einer umfangreichen Überprüfung unterzogen. Zunächst konnten bei diesen Mitarbeitern keine verdächtigen Personen herausgefiltert werden, so dass der Kreis der zu überprüfenden Personen erweitert wurde. Bei diesen Überprüfungen wurde dann eine Mitarbeiterin, die eine untergeordnete Position im Unternehmen begleitet durch ihr Herkunftsland auffällig. Die weitere Überprüfung der Person, die nur dadurch möglich war, dass die Firma Eurocom Detektive GmbH über ausgezeichnete Kontakte zu ehemaligen Geheim-dienstmitarbeitern verschiedener Ostblockstaaten verfügt, ergab dass es sich bei dieser Person um eine Mitarbeiterin eines fremden Nachrichtendienstes handelte. Wie die weiteren Ermittlungen ergaben war die Frau bereits seit 10 Jahren in Deutschland und hatte für verschiedene Wirtschafts- und Industrieunternehmen gearbeitet, vermutlich auch dort ihr Unwesen getrieben ohne enttarnt zu werden.

Nach Abschluss unserer Tätigkeit und Übergabe des Beweismaterials erhielten wir seitens der Unternehmensführung auf Nachfrage lediglich die Auskunft, dass man auf höhere Ebene eine „Stille Lösung“ gefunden habe.

Fall 3: Unterschlagung von Firmenkapital

Der Prokurist eines Unternehmens der Lebensmittelbranche wurde durch die Mitarbeiter der Eurocom Detektive GmbH der Unterschlagung und Veruntreuung von 2,5 Millionen Euro überführt. Der Geschäftsführer wurde im anschließenden Strafverfahren zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, der Verbleib des Geldes konnte zunächst nicht aufgeklärt werden. Der Geschäftsführer gab an, den gesamten Betrag bei Spiel-banken verspielt zu haben. Bei den weiteren Ermittlungen wurde zwar festgestellt, dass der Geschäftsführer hin und wieder Spielbanken besucht hatte, der unterschlagene Betrag jedoch unmöglich verspielt worden sein konnte.

Weitere Ermittlungen und Observationen der Familienmitglieder führten die Mitarbeiter der Eurocom Detektive GmbH ins Ausland. Hier hatte der Geschäftsführer eine Anlage in Höhe von 1,8 Millionen Euro ge-tätigt, die zunächst arrestiert und später an den Auftraggeber zu-rückgeführt werden konnte. Außerdem hatte der Geschäftsführer sich eine Finca in Spanien angeschafft, die ebenfalls beschlagnahmt, verkauft und der Verkaufserlös an unseren Kunden ausgezahlt wurde.

Der effektive Schaden unseres Kunden konnte somit auf lediglich 200.000 Euro reduziert werden.

Fall 2: Kick-back

Die Berliner Niederlassung eines in Köln ansässigen Dienstleistungsunternehmens entwickelte sich im Gegensatz zu den weiteren Niederlassungen über die Dauer von einem Jahr negativ. Die Erklärungen des Niederlassungsleiters waren unschlüssig und nicht nachvollziehbar. Die vom Mutterunternehmen eingesetzten Wirtschaftsprüfer bestätigten hohe Ausgaben, die zwar ordnungsgemäß gebucht waren und erklärbar waren. Bei einem der Mitglieder der Geschäftsleitung blieben jedoch berechtigte Zweifel. Dieser überzeugte seine Kollegen die Eurocom Detektive GmbH mit weiteren Nachforschungen zu beauftragen.

Die Eurocom Detektive GmbH setzte zunächst einen eigenen Revisor als verdeckten Ermittler ein. Dieser stellte sehr schnell fest, dass seitens der Niederlassungsleitung zu überhöhten Preisen eingekauft wurde und überhöhte Verkaufsrabatte eingeräumt wurden. Diese Informationen führten dazu, dass die Ermittler der Eurocom Detektive GmbH mit dem finanziellen Hintergrund, den Lebensgewohnheiten etc. des Niederlassungsleiters und des Einkaufsleiters beschäftigten. Sehr schnell stellte sich heraus, dass deren Lebenswandel in keiner Weise zu deren Einkommensverhältnissen passte. Weitere Ermittlungen und Observationen ergaben dann, dass die Differenz zwischen üblichen Einkaufspreisen und den tatsächlich gezahlten Preisen als Kick-back an den Einkaufsleiter flossen. Überzogene Verkaufsrabatte flossen als Kick-back an den Niederlassungsleiter.

Beide unternommen mit Ihren Familien reisen auf Kosten der Lieferanten, teilweise wurden Rechnungen für Hauspersonal und Reparaturen am eigenen Wohnanwesen als Betriebsausgaben gebucht. Durch das Zusammenspiel der Ermittler und Observanten sowie dem IT-Team konnten gerichtsverwertbare Beweise erhalten werden, die letztendlich dazu führten, dass die handelnden Personen aus dem Unternehmen entfernt wurden, die Schadensersatzklage unseres Auftraggebers bei Gericht Erfolg hatte und der Niederlassungsleiter mit dem Einkaufsleiter zusätzlich dazu verurteilt wurden, die bei der Eurocom Detektive GmbH entstandenen Kosten an unseren Auftraggeber zu erstatten.

Fall 1: Konkurrenzausspähung

Ein deutsches Unternehmen aus dem Bereich Maschinen- und Spezialwerkzeugbau stellt anlässlich einer Fachmesse fest, dass durch einen Mitbewerber ein bestimmtes Spezialwerkzeug das nur auf die eigens entwickelten und produzierten Maschinen passt, zu wesentlich geringeren Preisen angeboten wird. Der Mitbewerber muss folglich über die Konstruktionspläne und Rezepturen für die notwendigen Legierungen verfügen.

Durch die Einschaltung der Firma Eurocom Detektive GmbH konnte die Angelegenheit geklärt und die Täter überführt werden. Die Auswertung des IT-Netzwerkes ergab, dass zu Zeiten in denen in der Konstruktionsabteilung nicht mehr gearbeitet wurde mehrfach auf die Konstruktionspläne und Rezepturen für die Legierung des Werkzeuges zugegriffen wurde. Weiterhin konnte festgestellt werden, von welchem PC aus zugegriffen wurde und somit der Täterkreis eingeengt werden. Durch die gezielte Streuung des Gerüchtes, dass genau dieses Werkzeug weiterentwickelt wurde und somit noch effizienter zum Einsatz gebracht werden kann, konnte der Täter dank dem Einsatz verdeckt eingebauter Überwachungsanlagen bei seinem nächsten Zugriff auf die entsprechenden Daten identifiziert werden.

Bei anschließend durchgeführten Observationen des Täters konnte dieser mitsamt dem Geschäftsführer des Konkurrenzunternehmens anlässlich der Übergabe der Pläne und der Bezahlung für den Spion festgehalten und der Polizei übergeben werden. Durch die von der Firma Eurocom Detektive GmbH beschafften Beweise wurden der Täter sowie der Wettbewerber zu hohen Schadenersatzzahlungen verurteilt. Außerdem musste der Wettbewerber die Kosten die durch den Detektiveinsatz entstanden waren an unseren Kunden erstatten.

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